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01.04.2006 | Kapitalanlagen

Telekom-Bonusaktien: Kurs von 19,05 Euro

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bekanntlich entschieden, dass die Ausgabe von Bonusaktien eine Kapitaleinnahme darstellt (Urteil vom 7.12.2004, Az: VIII R 70/02; Abruf-Nr.  050999 ). Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Somit gilt die neue Sichtweise auch für die Telekom-Aktien aus dem dritten Börsengang vom 19. Juni 2000. Hier wurden die Bonusaktien zum 1. Januar 2002 zugeteilt. Maßgebend ist laut Bayerisches Landesamt für Steuern der Börsenkurs von 19,05 Euro am 2. Januar 2002 (erster Handelstag im Jahr 2002). Es gilt das Halbeinkünfteverfahren. (Verfügung vom 9.1.2006, Az: S 2252 - 11 St 32/St 33, Abruf-Nr.  060687 )

Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 4 | ID 97515