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01.01.2005 | Kapitallebensversicherung

Details zur neuen Steuerpflicht

von Diplom-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn

Seit Jahresbeginn gelten für neu abgeschlossene Lebensversicherungen andere Spielregeln. Das ist allgemein bekannt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die neuen Regeln konkretisiert (Schreiben vom 25.11.2004, Az: IV C 1 - S 2252 - 405/04; Abruf-Nr.  043022 ). Eines zeigt sich: Die Rendite schrumpft immens. Nachfolgend lesen Sie, wie Sie und Ihre Kunden ab sofort rechnen müssen.

Neue Gesetzeslage

Neu seit 2005: Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Sparanteil sind grundsätzlich als Kapitaleinnahme voll steuerpflichtig. Ausnahme: Nur die Hälfte des Ertrags ist zu versteuern, wenn

  • die Police mindestens zwölf Jahre läuft und
  • der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist.
    Kapitalerträge

    Der Kapitalertrag ist der Unterschied zwischen Versicherungsleistung (dem Auszahlungsbetrag) und der Summe der geleisteten Beiträge (§  20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz [EStG]).

    Beispiel

    Ein 32-Jähriger schließt 2005 eine LV ab. Er zahlt monatlich 200 Euro. Die prognostizierte Rendite beträgt 4,8 Prozent, die Laufzeit 20 oder 30 Jahre. Es ergibt sich folgende Nettorendite, wenn er 80.000 Euro sonstiges steuerpflichtiges Einkommen hat (Grundtabelle 2005; alle Zahlen in Euro):

    Laufzeit 20 Jahre
    (Alter 52)
    30 Jahre
    (Alter 62)
    Derzeit prognostizierte Auszahlung 82.200 162.700
    ./. Summe der geleistete Beiträge ./. 48.000 ./. 72.000
    = Steuerpflichtige LV-Einnahmen (zu 100 oder 50 %) 34.200 45.350
    (= 0,5 x 90.700)
    + Übriges steuerpflichtiges Einkommen + 80.000 + 80.000
    = Zu versteuerndes Einkommen 114.200 125.350
    Einkommensteuer (Grundtabelle 2005) 40.050 44.733
    ./. Steuer auf übriges Einkommen ./. 25.686 ./. 25.686
    = Steuer auf LV 14.364 19.047
    Nettobetrag 19.836 71.653