Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.09.2006 | Kfz-Kosten

Finanzamt darf "Chi-Quadrat-Test" anwenden

Weil viele Fahrtenbücher den Anschein erwecken, dass sie nachträglich erstellt wurden, wendet die Finanzverwaltung gern den "Chi-Quadrat-Test" an. Diese Methode aus der Statistik unterstellt, dass der prozentuale Anteil aller vorkommenden Zahlen von 0 bis 9 ungefähr gleich groß sein muss. Wurde das Fahrtenbuch nachträglich erstellt und die Daten dabei frei erfunden, bringt die Statistikmethode es ans Licht. Denn jeder Mensch hegt unbewusst Sympathien für bestimmte Zahlen und verwendet diese deshalb häufiger. Der prozentuale Anteil der Zahlen von 0 bis 9 ist dadurch nicht mehr im statistischen Gleichgewicht.

Beachten Sie: Rückendeckung für die Anwendung dieser Methode bekam die Finanzverwaltung jetzt vom Finanzgericht Münster. Im Urteilsfall wurde das Fahrtenbuch auf Grund der Erkenntnisse aus dem "Chi-Quadrat-Test" nicht anerkannt. (rechtskräftiges Urteil vom 7.12.2005, Az: 1 K 6384/03; Abruf-Nr.  061898 )

Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 3 | ID 97594