29.04.2010 | Kfz-Kosten
Finanzamt darf Privatnutzung nicht einfach unterstellen
Bei einem Außendienstmitarbeiter, der über ein Firmenfahrzeug verfügt und für seine fünfköpfige Familie zusätzlich ein großes Familienfahrzeug besitzt, darf das Finanzamt nicht einfach eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs unterstellen. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden. Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber dem Außendienstmitarbeiter einen VW Passat Variant überlassen, den dieser für seine umfangreichen Außendienstfahrten nutzte. Nachdem ihm der Arbeitgeber anfangs die Privatnutzung des Passats erlaubt hatte, unterschrieb der Arbeitnehmer dann eine Verpflichtungserklärung, nach der er den Passat nicht privat nutzt. Im Privatbereich verfügte der Arbeitnehmer über einen VW Sharan, mit dem seine Ehefrau die drei kleinen Kinder transportierte. Das FG verurteilte das Finanzamt rechtskräftig, die Versteuerung der Privatnutzung rückgängig zu machen.
Beachten Sie: Das Urteil ist lesenswert, weil es detaillierte Argumente liefert, die gegen eine Privatnutzung vorgebracht werden können. (Urteil vom 29.8.2008, Az: 11 K 558/07) (Abruf-Nr. 101017)