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01.01.2004 | Kfz-Kosten

Nachträgliche Einbauten und Ein-Prozent-Regelung

Die Privatnutzung des Betriebs-Pkw muss der Einkommensteuer unterworfen werden. Häufig wird dabei die Ein-Prozent-Regelung angewendet. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Privatnutzung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung. Bislang war es sinnvoll, Zusatzausstattung (zum Beispiel ein Navigationsgerät oder eine Diebstahlsicherung) erst nach dem Tag der Erstzulassung zu erwerben und einbauen zu lassen, um die Bemessungsgrundlage für Privatnutzung möglichst niedrig zu halten. Diese Empfehlung ist hinfällig: Die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2004 sehen vor, dass die Kosten für nachträglich eingebaute Sonderausstattungen ab dem Monat des Einbaus die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung erhöhen (R 31 Absatz 9 LStR 2004).

Beachten Sie: Erfahrungsgemäß werden die für die Arbeitnehmerbesteuerung geltenden LStR in vergleichbaren Fällen auf Unternehmer entsprechend angewendet.

Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 2 | ID 97097