01.07.2007 | Kfz-Kosten
Nutzungsverbot und "Ein-Prozent-Regelung"
Ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Nutzungsverbot für Privatfahrten mit dem Dienstwagen verhindert die Anwendung der "Ein-Prozent-Regelung" nur selten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber einem Außendienstmitarbeiter die private Nutzung ausdrücklich verboten und zum Nachweis ein Fahrtenbuch verlangt. Weil das Fahrtenbuch aber nicht ordnungsgemäß war (die Angaben stimmten nicht mit den vorgelegten Belegen überein), erkannte der BFH das Nutzungsverbot nicht an. Dabei spielte es keine Rolle, dass der Mitarbeiter auch noch ein privates Fahrzeug hatte. (Urteil vom 15.3.2007, Az: VI R 94/04; Abruf-Nr. 071789 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 4 | ID 111101