01.03.2007 | Kfz-Versicherung
Darf Geschädigter ausländische Haftpflicht verklagen?
Der Bundesgerichtshof möchte vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls innerhalb der EU seine Ansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer des Unfallgegners direkt an seinem Wohnsitz einklagen kann. (Beschluss vom 26.9.2006, Az: VI ZR 200/05; Abruf-Nr. 063420 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 3 | ID 97684