01.07.2005 | Kfz-Versicherung
Fahrzeuggebrauch und "Kleine Benzinklausel"
Welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn die Beifahrerin den Zündschlüssel dreht, um das Autoradio einzuschalten, das Auto unbeabsichtigt losrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied, dass der Schaden der Privat-Haftpflichtversicherung zuzuordnen sei und diese den Schaden auch tragen müsse. Begründung: Die "Kleine Benzinklausel" greife nicht. Durch das Umdrehen des Zündschlüssels sei nicht beabsichtigt gewesen, den Wagen zu starten. Es fehle an dem notwendigen inneren Zusammenhang für den Betrieb des Fahrzeugs. (Beschluss vom 3.3.2005, Az: 8 W 9/05; Abruf-Nr. 051049 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 2 | ID 97369