27.10.2008 | Kfz-Versicherung
Versicherungsschutz für Motorradklau bei Probefahrt
Wird einem Motorradbesitzer, der seine Maschine verkaufen möchte, diese bei einer Probefahrt von einem vermeintlichen Kaufinteressenten entwendet, muss der Versicherer für den Schaden aufkommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat jetzt einem Motorradbesitzer Recht gegeben und 10.650 Euro Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen. Das OLG geht von einer „Entwendung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Obwohl sich der Eigentümer des Motorrads keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der Probefahrt bat, liege kein Fall grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls vor. Denn das vom Probefahrer hinterlassene Motorrad hatte aus Sicht des Verkäufers einen gewissen Wert dargestellt.
Wichtig: Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen. (Urteil vom 2.7.2008, Az: 9 U 188/07) (Abruf-Nr. 082715)