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28.04.2008 | Krankenversicherung

Eingeschränkte Beratungspflicht beim Abschluss einer PKV

Der Agent ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Interessenten beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ungefragt und umfassend über die Vor- und Nachteile zu beraten. Das Oberlandesgericht Celle hat klargestellt, dass eine solche Beratungspflicht vor dem Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags (beispielsweise über die Auswirkungen des Wechsels bei Änderungen in der Familienplanung oder der Absicht der Ehefrau zur Wiederaufnahme der Berufstätigkeit) nur im Einzelfall bestehe, wenn ein besonderer Beratungsbedarf des Versicherungsnehmers erkennbar sei. Ein besonderer Bedarf ergibt sich, wenn konkrete Vergleichsberechnungen über die künftigen Kosten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufgestellt werden oder der Kunde seinen Wunsch nach weitergehender Beratung durch Fragen zum Ausdruck bringt. Ansonsten reicht es, wenn der Agent über die Punkte aufklärt, die üblicherweise für den Abschluss wesentlich sind. (Urteil vom 7.2.2008, Az: 8 U 189/07) (Abruf-Nr. 080596)  

Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 118924