02.10.2008 | Krankenversicherung
Kein Viagra für beihilfeberechtigte Beamte
Aufwendungen für Potenzmittel sind auch dann nicht beihilfefähig, wenn sie ein Arzt nach einer schweren Erkrankung verordnet hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Durch die Nichterstattung sei der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht verletzt. Das Mittel sei per Erlass des Bundesinnenministeriums aus dem Leistungskatalog der Beihilfe gestrichen worden wie zuvor auch bereits per Gesetz für gesetzlich Krankenversicherte. Die Potenzmittel dienten vorwiegend der Erhöhung der Lebensqualität und damit nicht biologisch-medizinischen Erfordernissen.
Wichtig: Auf privat Krankenversicherte lässt sich dieses Urteil nicht übertragen. Hier gelten die Inhalte der jeweiligen Versicherungsbedingungen. In der Regel gilt dort Versicherungsschutz für „die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen“. (Urteile vom 28.5.2008; Az: 2 C 24/07 und 2 C 108/07) (Abruf-Nrn. 082059 und 082060)