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29.01.2009 | Krankenversicherung

Krankengeld für Selbstständige in der GKV wieder geplant

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte hauptberuflich Selbstständige sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 wieder die Möglichkeit haben, ab der siebten Woche „gesetzliches“ Krankengeld zu beziehen. Voraussetzung ist die Abgabe einer entsprechenden Erklärung und die Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes (Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften; Abruf-Nr. 090294).  

Hintergrund: Zum 1. Januar 2009 entfiel der Krankengeldanspruch für „hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige“ (§ 44 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V). Stattdessen sollte die Absicherung über Wahltarife der GKV oder über private Versicherungen erfolgen (sehen Sie hierzu Ausgabe 10/2008, Seite 1).  

Unser Tipp: Der Krankengeldanspruch der GKV besteht erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Will sich Ihr Kunde bereits für die Zeit davor absichern, ist das nur über einen Wahl- oder Privattarif möglich.  

Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 1 | ID 124164