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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung

| Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen vom Steuerzahler nicht durch eine besondere Bescheinigung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden. |

Es genügt, wenn die Beitragszahlungen durch Kontoauszüge oder Versicherungspolicen glaubhaft gemacht werden, so die OFD Rheinland (Kurzinformation Einkommensteuer, Nr. 25/2011 vom 20.5.2011).

Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 3 | ID 28345030