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01.07.2006 | Krankenversicherung

Neue Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben ihre Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht überarbeitet. Sie haben klargestellt, dass bei einer Fusion mit Beitragssatzerhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht. (Verlautbarung vom 15.3.2006; Abruf-Nr.  061461 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 1 | ID 97555