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28.05.2009 | Krankenversicherung

Rückforderung von AG-Zuschüssen - Sozialgericht zuständig

Will der Arbeitgeber zu Unrecht gezahlte Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung von einem Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Sozialgericht klagen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). Fragen über die Rückgewährung von Leistungen, die sozialrechtlich geregelt sind, seien ohne Hinzutreten weiterer arbeitsvertraglicher Vereinbarungen demselben Rechtsverhältnis zuzuordnen, wie die Ansprüche selbst. Außerdem handelte es sich bei der Rückforderung überzahlter Zuschüsse zur Krankenversicherung nicht um die Rückforderung überzahlter Vergütung. (Beschluss vom 19.8.2008, Az: 5 AZB 75/08) (Abruf-Nr. 091478)  

Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127266