· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Voraussetzungen der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen in der GKV
von Dr. Jan Boetius, München
| In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Familienangehörigen des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Das hat den Charme, dass der Familienangehörige keine eigenen Beiträge zahlt und - mit Ausnahme des Krankengelds - die gleichen Leistungen wie das GKV-Mitglied erhält. Hauptproblem ist, wer als Familienangehöriger anzusehen ist. Denn diese scheinbar einfache Frage erweist sich in der gesetzlichen Regelung als kompliziert. |
Wer ist Familienangehöriger?
Familienangehörige im Sinne der Familienversicherung sind laut § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V:
- Der Ehegatte des GKV-Mitglieds.