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01.02.2006 | Kundeninformation

LV-Verwertung ist auch abhängig von Berufsbiografie

Eine Versorgungslücke auf Grund von Kinder-Erziehungszeiten kann einen Härtefall darstellen, der der Pflicht zur Verwertung einer Lebensversicherung nach Überschreiten der Grund- und Altersvorsorge-Freibeträge entgegensteht. Zu diesem Schluss kommt das Bundessozialgericht (BSG).

Begründung: Nach Ansicht des BSG hat der Staat eine Förderpflicht hinsichtlich der Kinder-Erziehung. Er müsse deshalb eine über die Freibetragsregelungen hinausgehende Altersversorgung in dem Umfang schützen, der den durch die Kinder-Erziehung konkret entstandenen Nachteil ausgleichen soll. Vorteile - zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschriebene Kinder-Erziehungszeiten - seien abzuziehen. (Urteil vom 14.9.2005, Az: B 11a/11 AL 71/04 R; Abruf-Nr.  052977 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 3 | ID 97480