30.09.2010 | Kundeninformation
Sozialhilfe muss Kosten für Basistarif in der PKV finanzieren
Einem privat krankenversicherten Sozialhilfeempfänger ist es zuzumuten, in den „Basistarif“ zu wechseln, um die Belastung des Sozialhilfeträgers möglichst gering zu halten. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Die Kosten für den „Basistarif“ muss der Sozialhilfeträger selbst dann erstatten, wenn sie höher sind als bei einem gesetzlich Versicherten. Denn dem privat Versicherten ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt (rechtskräftiger Beschluss vom 18.12.2009, Az: L 9 B 49/09 SO ER; Abruf-Nr. 101778).
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 3 | ID 138872