28.06.2010 | Kundeninformation
Sterbegeldversicherung ist geschütztes Vermögen
Eine Sterbegeldversicherung zur Absicherung der Bestattung und Grabpflege mit einem Wert von rund 450 Euro gehört zum geschützten Vermögen nach § 90 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XII. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden. Folglich darf die Versicherung bestehen bleiben, auch wenn der Bedürftige Sozialhilfe - im Urteilsfall in Form der Hilfe zur Pflege - beantragt. (Urteil vom 27.4.2010, Az: S 4 SO 3120/08) (Abruf-Nr. 101711)
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 4 | ID 136639