27.03.2009 | Lebensversicherung
Gilt die neue Meldepflicht auch für Rentenversicherungen?
Ein Leser möchte wissen, ob die Pflicht für Vermittler, die Vermittlung einer Lebensversicherung an einen ausländischen Versicherer an das Bundeszentralamt zu melden (Ausgabe 2/2009, Seite 15), auch für Rentenversicherungen gilt.
Unsere Antwort: Die neue Meldepflicht nach § 45d Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bezieht sich nur auf Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG, bei denen im Inland Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Somit sind Rentenversicherungen nicht betroffen.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 3 | ID 125641