29.11.2010 | Lebensversicherung
Mindestrückkaufswert bei fondsgebundener LV
Ein Versicherungsnehmer hat auch bei einer fondsgebunden Lebensversicherung im Falle einer Kündigung nur Anspruch auf das ungezillmerte hälftige Fondsguthaben. Es besteht auch kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Auskunft über die eingerechneten Abschlusskosten, entschied das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 25.6.2010, Az: 20 U 199/09; Abruf-Nr. 103394).
Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140355