26.05.2008 | Lebensversicherung
Tilgung nur in Höhe der ausgezahlten LV-Leistungen
Ein Kreditnehmer schuldet die Rückerstattung der vollen Darlehenssumme. Soll bei endfälligen Krediten mit Tilgungsaussetzung die Tilgung des Darlehens aus einer Kapitallebensversicherung erfolgen, so bezieht sich die Tilgungsabrede regelmäßig nur auf die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Lebensversicherungsleistungen. Das Risiko der Unterdeckung trägt grundsätzlich der Kreditnehmer, so der Bundesgerichtshof.
Wichtig: Reicht also die Lebensversicherungsleistung nicht zur Begleichung des Darlehens, ist der Kreditnehmer nicht leistungsfrei. Er muss auch die Differenz begleichen. (Beschluss vom 20.11.2007, Az: XI ZR 259/06) (Abruf-Nr. 080156)
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 2 | ID 119399