01.07.2007 | Lebensversicherung
Wenn der Bezugsberechtigte die Prämien zahlt
Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung unterliegt insoweit nicht der Erbschaftsteuer, als der Bezugsberechtigte die Versicherungsprämien aus seinem Vermögen gezahlt hat. Es spielt dabei nach Ansicht des Finanzgerichts München keine Rolle, ob jemand unwiderruflich oder widerruflich als Bezugsberechtigter eingesetzt worden ist. Noch ist nicht sicher, ob das Urteil Bestand haben wird. Die Finanzverwaltung will die Entscheidung überprüfen lassen und hat Revision beim Bundesfinanzhof (Az: II R 56/06) eingelegt. (Urteil vom 26.7.2006, Az: 4 K 4359/03; Abruf-Nr. 070114 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 2 | ID 111097