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01.06.2007 | Lebensversicherungen

Die geplanten Änderungen im Überblick

Sowohl bei der Schenkung- als auch der Einkommensteuer wird es künftig neue Spielregeln für Lebensversicherungen geben.

1. Künftig höhere Bewertung bei verschenkten Policen

Eine Bewertung mit zwei Drittel der eingezahlten Prämien (§  12 Absatz 4 Bewertungsgesetz) wird es bei der Schenkung nicht mehr geben. Künftig wird der deutlich höhere Rückkaufswert angesetzt - entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 7.11.2006, Az: 1 BvL 10/02; Abruf-Nr.  070442 ).

Tipps für die Praxis

Die Schenkung im laufenden Jahr und somit die Ausnutzung der Bewertung mit zwei Drittel bietet sich an, wenn

  • zwischen Schenker und Begünstigtem kein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht (niedrige Freibeträge), die Steuerersparnis also hoch ist;
  • die Versicherungssumme hoch ist und der spätere Auszahlungsbetrag ohnehin übertragen werden soll oder
  • der Rückkaufswert zwar noch unter dem persönlichen Freibetrag liegt, der Freibetrag aber für weitere Schenkungen verwendet werden soll. Wird die Police erst später verschenkt, wird der Freibetrag möglicherweise mit der Übertragung bereits voll ausgeschöpft. Das übrige Vermögen unterliegt dann voll der Steuer.