26.02.2009 | Lohnsteuer
eTIN reicht bei der Lohnsteuerbescheinigung 2009
Arbeitgeber müssen eigentlich die neuen Steueridentifikationsnummern in der Lohnsteuerbescheinigung verwenden (§ 41b Absatz 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Das Bundesfinanzministerium hat jetzt aber mitgeteilt, dass für die Lohnsteuerbescheinigungen 2009 auch die eTIN verwendet werden kann, weil noch nicht alle Lohnsteuerkarten 2009 die Nummer enthalten haben. Für Sie als Arbeitgeber heißt das also: Sie müssen den Steueridentifikationsnummern für 2009 nicht hinterherlaufen. (Schreiben vom 28.11.2008, Az: IV C 5 - S 2378/0) (Abruf-Nr. 090231)
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 2 | ID 124849