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01.07.2006 | Lohnsteuer

Folgen "fehlgeschlagener" Lohnsteuer-Pauschalierung

Ist eine Lohnsteuer-Pauschalierung "fehlgeschlagen", weil die Voraussetzungen nicht vorlagen, hat die pauschale Lohnsteuer keine Abgeltungswirkung. Das heißt: Der fälschlicherweise pauschal versteuerte Arbeitslohn ist bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Mitarbeiters als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit anzusetzen. Eine Anrechnung der pauschalen Lohnsteuer beim Mitarbeiter kommt dabei aber nicht in Betracht. (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.3.2006, Az: VII B 230/05; Abruf-Nr.  061493 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 1 | ID 97554