01.06.2004 | Lohnsteuer
Parkplatzgestellung ist nicht lohnsteuerpflichtig
Wer seinen Mitarbeitern die kostenlose Nutzung des agentureigenen Parkplatzes gestattet, muss nicht die nächste Lohnsteuerprüfung fürchten. Selbst in einem Fall, in dem Mitarbeiter eines Unternehmens einen ansonsten kostenpflichtigen Parkhaus-Platz verbilligt nutzen durften, sah das Finanzgericht Köln in der Verbilligung keinen geldwerten Vorteil. Begründung: Die Parkplatzgestellung liege mehr im Interesse des Arbeitgebers als des Arbeitnehmers. (Urteil vom 13.11.2003, Az: 2 K 4176/02; Abruf-Nr. 040052 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 1 | ID 97169