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01.08.2003 | Managerhaftung als Akquisitionspotenzial

Die D&O-Versicherung als Marktchance

von Diederik Sutorius, Geschäftsführer der VOV GmbH, D&O-Zeichnungsstelle der VOV-Versicherungsgemeinschaft, Köln

Chancen und Potenziale für Ihre Versicherungsagentur bietet der Verkauf von D&O-Versicherungen. Denn der D&O-Markt ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Folgende Zahlen sprechen für sich:

  • Erst 15 bis 20 Prozent der in Frage kommenden Unternehmen verfügen schon über entsprechenden Versicherungsschut
  • Schätzungsweise 80 Prozent der Organmitglieder in den Top 500 der deutschen Unternehmen sind versichert. Die Versicherungsdichte im größeren Mittelstand liegt bei zirka 40 Prozent, im kleinen Mittelstand hingegen erst bei zirka 10 bis 20 Prozen
  • Das potenzielle Prämienvolumen wird derzeit auf 400 bis 500 Mio. Euro geschätzt. Davon sind erst 25 bis 30 Prozent ausgeschöpft.
    Zielgruppe des D&O-Versicherungsschutzes

    Zielgruppe des D&O-Versicherungsschutzes sind die Organmitglieder einer juristischen Person des Privatrechts. Das sind insbesondere die Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften, GmbH, GmbH & Co. KG, eingetragenen Vereinen oder Stiftungen.

    Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich mit der Unternehmensstruktur und den Aktivitäten des zu versichernden Personenkreises. Dabei sollten Sie berücksichtigen: Nicht jedes Organmitglied eignet sich für die Akquise. Aber es gibt Organmitglieder, die auf Grund eigener Interessen einen erhöhten Bedarf an der Absicherung haben:

    1. Das sind einmal Personen, die bei ihrer Tätigkeit unterschiedliche Interessen im Unternehmen zu berücksichtigen haben. So zum Beispiel für den Fall, dass mehrere Anteilseigner bzw. Gesellschafter an den Entscheidungen im Unternehmen maßgeblich beteiligt sind und Entscheidungen seitens der Organe lediglich unter Abwägung verschiedener Interessen zu fällen sind.
    2. Das sind sodann Organmitglieder, die in Positionen tätig sind, in denen sie faktisch nicht in der Lage sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Organpflichten wahrzunehmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Geschäftsführer zusätzlich eine organschaftliche Funktion in einem ausländischen Tochterunternehmen hat und nicht ständig anwesend sein kann.
    3. Erhöhten Absicherungsbedarf haben auch Personen, die ehrenamtlich in Stiftungen tätig sind oder eine Führungsposition bei einer juristischen Person unentgeltlich oder zu einem sehr geringen Entgelt wahrnehmen. Dieser Personenkreis ist den gleichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie Organmitglieder, die diese Aufgabe "hauptberuflich" in einem Unternehmen erfüllen.
    4. Eine D&O-Absicherung brauchen auch Organmitglieder, die für neugegründete Unternehmen ("Start ups") tätig sind.
    5. Abzusichern gilt es schließlich Personen, die als das handelnde Organ 100 Prozent der Gesellschafts-Anteile halten (so genannte Gesellschafter-Geschäftsführer).