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01.07.2006 | Mehr Nehmen als Geben

Wichtige Änderungen ab dem 1. Juli 2006

Im Eiltempo hat die Bundesregierung das "Haushaltsbegleitgesetz 2006" durch Bundestag und Bundesrat gejagt. Ein Teil der neuen Regeln gelten bereits ab dem 1. Juli 2006. Lesen Sie nachfolgend, was sich alles ändert.

Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte

Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Wirtschaft (400-Euro-Jobs) in der Krankenversicherung von 11 Prozent auf 13 Prozent und in der Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die pauschale Lohnsteuer beträgt weiter zwei Prozent.

Damit zahlen Sie für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten in Ihrer Agentur künftig eine Pauschalabgabe von 30 Prozent zuzüglich der Umlage U1 (0,1 Prozent). Die Umlage U2 wird bei 400-Euro-Jobs derzeit nicht erhoben.

Beachten Sie: Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten gilt die Erhöhung nicht. Für sie bleibt es bei einer Pauschalabgabe von zwölf Prozent zuzüglich der Umlagen U1 und U2.

Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone

Die Formel für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Beschäftigte in der Gleitzone (Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) wird zum 1. Juli 2006 geändert. Der Faktor F beträgt künftig 0,7160 (bisher 0,5967). Das hat folgende Auswirkungen:

Beispiel

S verdient 600 Euro monatlich. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V) und hat ein Kind.
Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt 13 Prozent.

Berechnung Mitarbeiterin 1. Halbjahr 2006 2. Halbjahr 2006
Bruttolohn 600,00 Euro 600,00 Euro
./. Lohnsteuer 78,50 Euro 78,50 Euro
./. Sozialabgaben 93,95 Euro 103,86 Euro
= Nettolohn 427,55 Euro 417,64 Euro
Berechnung Arbeitgeber 1. Halbjahr 2006 2. Halbjahr 2006
Bruttolohn 600,00 Euro 600,00 Euro
+ Sozialabgaben 122,10 Euro 122,10 Euro
= Gesamtbelastung 722,10 Euro 722,10 Euro

S muss künftig rund zehn Euro mehr an Sozialabgaben zahlen. Für den Arbeitgeber ändert sich nichts.