27.08.2009 | Miete
Anmietung von Büroraum und Umsatzsteuer
Ein Leser fragt: „Ich bin Versicherungsvertreter und möchte Büroräume anmieten. Muss oder darf mir der Vermieter Umsatzsteuer berechnen?“
Unsere Antwort: Grundsätzlich darf Ihnen der Vermieter keine Umsatzsteuer berechnen, weil die Vermietung der Büroräume nach § 4 Nummer 12 Satz 1 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei ist. Der Vermieter kann zwar nach § 9 Absatz 1 UStG auf die Steuerfreiheit verzichten. Dies geht aber nur, wenn der Mieter ein Unternehmer ist, der in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 9 Absatz 2 UStG). Da Sie als Versicherungsvertreter umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen (§ 4 Nummer 11 UStG), können Sie nach § 15 Absatz 2 Nummer 1 UStG keine Vorsteuern abziehen. Daher kann der Vermieter nicht zur Umsatzsteuerpflicht wechseln. Die Vermietung ist zwingend steuerfrei.
Wichtig: Die Rechtslage sieht aber anders aus, wenn das Gebäude vor dem 1. Januar 1998 fertig gestellt und mit der Errichtung des Gebäudes vor dem 11. November 1993 begonnen wurde (§ 27 Absatz 2 Nummer 3 UStG). In diesem Fall handelt es sich um ein „Altgebäude“, bei dem auch an einen Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen steuerpflichtig vermietet werden kann.