02.10.2008 | Motivierende Alternativen zum Barlohn
Zuwendungen an Mitarbeiter steuer-
und sozialversicherungsoptimal gestalten
von Steuer- und Rentenberater Alexander Ficht, Dreieich
Eine klassische Lohnerhöhung um ein paar Prozent fördert heutzutage kaum noch die Motivation eines Mitarbeiters. Zuviel „fressen“ Inflation und staatliche Abgaben davon auf. Gefragt sind daher steuer- und sozialversicherungsoptimierte Alternativen, die im besten Fall „brutto gleich netto“ beim Mitarbeiter ankommen.
Die wichtigsten Vergütungsalternativen von A bis Z
Auch wenn in den letzten Jahren viele Steuervergünstigungen abgebaut wurden, bestehen immer noch eine ganze Reihe attraktiver Vergütungsalternativen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen nachfolgend vor – von A bis Z. Zwei grundsätzliche Anmerkungen vorweg:
- Steuer- und abgabenoptimierte Lohnbestandteile können Sie auch geringfügig beschäftigten Mitarbeitern zuwenden.
- In den meisten Fällen müssen Sie die Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbringen. Eine Umwandlung von Arbeitslohn in steuerfreie Leistungen scheidet in nahezu allen Fällen aus. Eine Ausnahme bildet die betriebliche Altersvorsorge.
1. Aufmerksamkeiten
Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Mitarbeiter führen. Als Aufmerksamkeiten gelten Blumen, Getränke, Genussmittel, ein Buch oder Tonträger, die dem Mitarbeiter oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
Die Aufmerksamkeiten sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn deren Wert jeweils die 40-Euro-Freigrenze nicht überschreitet. Bereits das geringfügige Überschreiten führt zur Besteuerung und Abgabenpflicht des Gesamtbetrags.
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