04.01.2010 | Neue Eckdaten beachten
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010
Am 1. Januar 2010 haben sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung geändert. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2010.
Unser Tipp: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2009) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service unter „Arbeitshilfen“ Stichwort „Sozialversicherung“.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 75 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie in den alten und neuen Bundesländern jeweils um 100 Euro monatlich. Somit gelten ab 2010 folgende Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2010
| Alte | Neue |
Arbeitslosenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 55.800 Euro |
| 5.500 Euro | 4.650 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 55.800 Euro |
| 5.500 Euro | 4.650 Euro |
Knappschaftliche |
|
|
| 81.600 Euro | 68.400 Euro |
| 6.800 Euro | 5.700 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
|
| 45.000 Euro | 45.000 Euro |
| 3.750 Euro | 3.750 Euro |
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