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04.01.2010 | Neue Eckdaten beachten

Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010

Am 1. Januar 2010 haben sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung geändert. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2010.  

 

Unser Tipp: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2009) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service unter „Arbeitshilfen“ Stichwort „Sozialversicherung“.  

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 75 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie in den alten und neuen Bundesländern jeweils um 100 Euro monatlich. Somit gelten ab 2010 folgende Grenzen:  

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2010

 

Alte
Bundesländer
 

Neue
Bundesländer
 

Arbeitslosenversicherung  

 

 

  • jährlich

66.000 Euro  

55.800 Euro  

  • monatlich

5.500 Euro  

4.650 Euro  

Allgemeine Rentenversicherung  

 

 

  • jährlich

66.000 Euro  

55.800 Euro  

  • monatlich

5.500 Euro  

4.650 Euro  

Knappschaftliche
Rentenversicherung  

 

 

  • jährlich

81.600 Euro  

68.400 Euro  

  • monatlich

6.800 Euro  

5.700 Euro  

Kranken- und Pflegeversicherung  

 

 

  • jährlich

45.000 Euro  

45.000 Euro  

  • monatlich

3.750 Euro  

3.750 Euro