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03.01.2011 | Neue Eckdaten beachten

Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2011

Zum 1. Januar 2011 haben sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. geändert. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2011.  

 

Unser Service: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2010) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) in „Online-Service/Downloads“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort „Sozialversicherung“.  

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sinkt. Grund ist die negative Einkommensentwicklung während der Finanzkrise. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt in den alten Bundesländern konstant, in den neuen Bundesländern steigt sie. Somit gelten ab 2011 folgende Grenzen:  

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2011

 

Alte
Bundesländer
 

Neue
Bundesländer
 

Arbeitslosenversicherung  

 

 

  • jährlich

66.000 Euro  

57.600 Euro  

  • monatlich

5.500 Euro  

4.800 Euro  

Allgemeine Rentenversicherung  

 

 

  • jährlich

66.000 Euro  

57.600 Euro  

  • monatlich

5.500 Euro  

4.800 Euro  

Knappschaftliche
Rentenversicherung  

 

 

  • jährlich

81.000 Euro  

70.800 Euro  

  • monatlich

6.750 Euro  

5.900 Euro  

Kranken- und Pflegeversicherung  

 

 

  • jährlich

44.550 Euro  

44.550 Euro  

  • monatlich

3.712,50 Euro  

3.712,50 Euro  

 

Steuerfreie Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung