29.06.2009 | Neue Regeln für bilanzierende Agenturinhaber
Die Änderungen durch das BilMoG im Überblick
Nach langem Hin und Her ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG; Abruf-Nr. 091153) jetzt in Kraft getreten. Die für Versicherungsvertreter wesentlichen Neuerungen stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Zeitliche Anwendung der Neuregelungen
Klarheit besteht nun darüber, ab wann welche Neuregelungen anwendbar sind.
Grundsätzliche Anwendungsvorschriften
Die neuen Regelungen sollen grundsätzlich erstmals für Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, müssen Sie also den Jahresabschluss 2010 nach den neuen Regelungen aufstellen. Dazu sollten Sie Ihre Buchführung rechtzeitig entsprechend anpassen.
Beachten Sie: Wahlweise können Sie die Neuregelungen auch schon ab dem Geschäftsjahr 2009 anwenden. Das Wahlrecht kann jedoch nicht für einzelne Regelungen, sondern nur für die gesamten Änderungen in Anspruch genommen werden.
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