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03.01.2011 | Ombudsmann

Kompetenz des Ombudsmanns ab sofort erweitert

Der Kompetenzbereich des Versicherungsombudsmanns wurde mit Wirkung zum 18. November 2010 vergrößert:  

  • Die Höhe, bis zu der Versicherungskunden ihre Anliegen vom Ombudsmann prüfen lassen können, beträgt nun 100.000 Euro. Bisher lag die Obergrenze bei 80.000 Euro.
  • Versicherer müssen sich ab sofort bis zu einem Betrag von 10.000 Euro an die Entscheidungen des Ombudsmanns halten. Bisher galt dafür die Obergrenze von 5.000 Euro.

Wichtig: Seit 1. April 2008 ist Professor Dr. Günter Hirsch im Amt.  

Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141168