29.11.2010 | Personalmanagement
Arbeitgeberzuschuss bei privat versicherter Mitarbeiterin
Arbeitnehmeranteile zur privaten Krankenversicherung dürfen vom Arbeitgeber bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht abgezogen werden. Das musste ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht München erfahren. Anders als der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung sei der Beitrag zur privaten Krankenversicherung kein gesetzlicher Abzug im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 2 Mutterschutzgesetz (Urteil vom 27.11.2009, Az: 3 Sa 652/09; Abruf-Nr. 100460).
Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 4 | ID 140363