27.05.2011 | Personalmanagement
Arbeitsvertrag für Außendienstmitarbeiter mit fixem und umsatzabhängigem Gehalt
von Rechtsanwältin Michaela Ferling, Ferling Retsch Rechtsanwälte, München
Viele Agenturen setzen bewusst auf angestellte Mitarbeiter im Außendienst. Sie verzichten auf Untervertreter, weil bei deren Ausscheiden Streitigkeiten um den Ausgleichsanspruch vorprogrammiert sind. Der folgende Formulierungsvorschlag liefert die Grundlage für einen Arbeitsvertrag mit einem angestellten Außendienstmitarbeiter. Die sich daran anschließenden Erläuterungen helfen, den Sinn einzelner Regelungen besser zu verstehen.
Formulierungsvorschlag
Arbeitsvertrag
Zwischen der Agentur ... (Name, Straße, Ort) - im Folgenden Arbeitgeber genannt -
und
Herrn/Frau ... (Name, Straße, Ort) - im Folgenden Mitarbeiter genannt -
wird mit Wirkung ab ... folgender Arbeitsvertrag geschlossen.
§ 1 Tätigkeit
1. Der Mitarbeiter wird als Kundenbetreuer im Außendienst im Arbeitsgebiet tätig, dessen Grenzen sich aus der diesem Vertrag beigefügten Karte ergeben (Anlage 1). Er ist damit betraut, die ihm zugewiesenen Kunden in allen Finanzdienstleistungs- und Versicherungsfragen zu beraten und Verträge zu vermitteln. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters beträgt, vorbehaltlich besonderer betrieblicher Notwendigkeiten, ... Stunden. 3. Bei der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten beachtet der Mitarbeiter den in der Agentur vorgegebenen Beratungsprozess (Bedarfsanalyse, Beratungsdokumentation etc.), wie er in der internen Arbeitsanweisung Nr. ... niedergelegt ist. 4. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen, dabei stets die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und seine volle Arbeitskraft einzusetzen. 5. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers nachzukommen. Der Einsatz von Untervertretern und Hilfskräften ist ausgeschlossen. 6. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Kundenkartei zu führen und diese stets auf dem aktuellen Stand zu halten. 7. Der Arbeitgeber behält sich vor, den Mitarbeiter in anderen Arbeitsbereichen einzusetzen und ihm zumutbare Aufgaben zuzuweisen, die seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten und seiner Berufserfahrung entsprechen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder in der Person oder im Verhalten des Arbeitsnehmers liegenden Gründen geboten ist. |
§ 2 Vergütung
1. Der Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit ein Grundgehalt und umsatzabhängige Provisionen. 2. Das Grundgehalt beträgt im ersten Monat seiner Tätigkeit ... Euro, im zweiten Monat seiner Tätigkeit ... Euro und im dritten Monat ... Euro. Ab dem vierten Monat seiner Tätigkeit beträgt das Grundgehalt ... Euro. 3. Der Mitarbeiter erhält für alle von ihm vermittelten Geschäfte Provisionen gemäß der nachfolgenden Provisionstabelle:
der an den Arbeitgeber bevorschusst ausbezahlten Provision. 4. Der Provisionsanspruch entsteht unbedingt, wenn und soweit der Kunde die Prämie bzw. die Prämien vollständig bezahlt hat und der Vertragspartner des Arbeitgebers die Provision nicht mehr zurückfordern kann. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Auszahlung eines Provisionsvorschusses, sobald der jeweilige Vertragspartner die Zahlung an den Arbeitgeber geleistet hat. Der Mitarbeiter ist zur Rückzahlung der bevorschussten Provisionen verpflichtet, wenn und soweit die Ausführung des Geschäfts unmöglich geworden ist, ohne dass der Arbeitgeber die Unmöglichkeit der Ausführung zu vertreten hat oder die Ausführung ihm nicht zuzumuten ist. Die §§ 87 ff Handelsgesetzbuch (HGB) gelten entsprechend. 5. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Letzten des Monats. Die Vergütung wird auf das Konto des Mitarbeiters gezahlt. Bank: ..., Konto-Nummer: ... , BLZ: ... 6. Überstunden bedürfen der Genehmigung des Arbeitgebers. Sie werden durch Freizeitausgleich abgegolten. 7. Der Mitarbeiter erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe von ... Euro, sofern das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens sechs Monate besteht und von keiner der Vertragsparteien gekündigt ist. Die Auszahlung erfolgt jeweils mit der Vergütung für den Monat November. Die Zahlung des Weihnachtsgelds erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch bei wiederholter Zahlung wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. |
§ 3 Arbeitsverhinderung und Krankheit
1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. 2. Im Falle krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung ist der Mitteilung ab dem vierten Tag ein ärztliches Zeugnis über die Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer beizufügen. 3. Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit werden die dem Mitarbeiter zustehenden Bezüge nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung bezahlt. Die Höhe beträgt 100 Prozent der durchschnittlich in den letzten drei Monaten vor der Erkrankung gezahlten monatlichen Bruttovergütung. 4. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Bewilligung einer Kur oder eines Heilverfahrens und den Zeitpunkt des Antritts der Kur oder des Heilverfahrens unverzüglich anzuzeigen. |
§ 4 Urlaub
1. Der Mitarbeiter hat pro Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von ... Arbeitstagen. 2. Eine Übertragung des Urlaubs ist nur bis zum 31. März des Folgejahrs und auch nur dann statthaft, wenn dringende Gründe dies rechtfertigen. Ein Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen sein. Er verfällt nach dem 31. März des Folgejahres ohne Abgeltung. 3. Der Zeitpunkt des Urlaubs ist jeweils rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Urlaub muss vor Antritt genehmigt sein. |
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verschwiegenheitspflicht eine Vertragsstrafe von ... Euro zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Arbeitgebers, nach § 280 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen den Mitarbeiter einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 2. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. |
§ 6 Sonstige Zuwendungen
1. Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter einen Dienstwagen der Mittelklasse mit einem Bruttolistenpreis von bis zu ... Euro zur Verfügung. 2. Der Mitarbeiter ist berechtigt, den Dienstwagen auch für private Zwecke zu nutzen. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten der Unterhaltung einschließlich der Benzinkosten. 3. Der Mitarbeiter muss den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens versteuern. Im Lohnsteuerabzugsverfahren legt der Arbeitgeber monatlich NaN) ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens (Ein-Prozent-Regelung) sowie NaN) 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Agentur (0,03-Prozent-Monatspauschale) als geldwerten Vorteil für die Privatnutzung zugrunde. 4. Der Mitarbeiter verzichtet auf alle etwaigen Ansprüche aus der Privatnutzung des Dienstwagens und stellt den Arbeitgeber von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, soweit nicht die von dem Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung eintritt. |
§ 7 Dauer, Ende und Kündigung
1. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es endet automatisch ohne Kündigung am Ende des Monats, in dem der Mitarbeiter das zu diesem Zeitpunkt allgemein gültige Renteneintrittsalter vollendet. 2. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann der Vertrag mit Monatsfrist jeweils für den Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden. Verlängert sich der Vertrag über die Probezeit hinaus, richten sich die Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 4. Nach Beendigung des Vertrags ist der Mitarbeiter verpflichtet, sämtliche Unterlagen an den Arbeitgeber herauszugeben. |
§ 8 Wettbewerbsabrede
1. Der Mitarbeiter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers während des Bestehens dieses Vertrags für Dritte tätig zu werden oder sich an im Wettbewerb stehenden Unternehmen selbst oder durch Mittelspersonen zu beteiligen. 2. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, in dem Arbeitsgebiet für die Dauer von ... (bitte ergänzen: ... Monaten/einem Jahr/zwei Jahren) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für keine andere Firma, keine Einzelperson und für keinen Zusammenschluss von Gesellschaften tätig zu werden, die mit dem Arbeitgeber in Wettbewerb stehen. Der Mitarbeiter wird für die Dauer von ... (bitte ergänzen: ... Monaten/einem Jahr/zwei Jahren) ein Konkurrenzunternehmen weder errichten noch erwerben und sich auch nicht an einem solchen Unternehmen beteiligen. 3. Während der Laufzeit der Wettbewerbsbeschränkung zahlt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich eine Karenzentschädigung von ... seines bei Dienstende erhaltenen Gehalts einschließlich seiner durchschnittlichen Provision der letzten drei Beschäftigungsjahre. 4. Der Mitarbeiter muss sich auf die fällige Karenzentschädigung anrechnen lassen, was er während der Dauer des Wettbewerbsverbots durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, sofern diese Einkünfte und die Karenzentschädigung zusammengerechnet mindestens um 1/10 die bisherigen Einkünfte übersteigen. Er verpflichtet sich, während der Dauer des Wettbewerbsverbots dem Arbeitgeber auf Verlangen jederzeit, unaufgefordert spätestens am Schluss eines Kalenderjahres Auskunft über die Höhe ihrer Einnahmen zu geben und den Namen und die Adresse des jeweiligen Arbeitgebers mitzuteilen. 5. Der Arbeitgeber kann vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot verzichten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Karenzentschädigung nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Erklärung des Verzichts zahlen. Kündigt der Arbeitgeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Mitarbeiters das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund, wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich mitteilt, dass er sich nicht an die Vereinbarung gebunden halte. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ohne dass ein erheblicher Anlass in der Person des Mitarbeiters liegt, wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Monats schriftlich erklärt, dass er sich nicht an das Wettbewerbsverbot gebunden halte. 6. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe von ... Euro zu zahlen. Ist der Mitarbeiter länger als einen Monat für ein Konkurrenzunternehmen tätig, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. In diesem Fall wird die Höhe der Vertragsstrafe auf insgesamt ... Euro begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Arbeitgebers, nach § 280 Absatz 1 BGB gegen den Mitarbeiter einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB. |
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieses Vertrags werden die Parteien eine Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. |
Ort, Datum ... ... ... Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Mitarbeiter |
Erläuterungen
Der Formulierungsvorschlag kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen. Gegebenenfalls müssen Sie den Vertragstext - unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - ändern.
Zu § 2 Ziffer 2: Ziel ist es, dass der Außendienstmitarbeiter nach Beginn der Tätigkeit sukzessive seine Vertriebsaktivitäten ausbaut. Daher sollten Sie ein variables Grundgehalt bestimmen, das in den ersten vier Monaten der Tätigkeit von Monat zu Monat fällt.
Zu § 6: Ziffer 3: Wir empfehlen Ihnen der Einfachheit halber, im Lohnsteuerabzugsverfahren pauschal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Agentur als geldwerten Vorteil anzusetzen. Und zwar auch, wenn Ihr Mitarbeiter an weniger als 15 Tagen im Monat mit dem Dienstwagen zur Agentur fährt, weil er direkt von seiner Wohnung zum Kunden aufbricht. Alternativ wäre eine Einzelbewertung der tatsächlich zurückgelegten Fahrten mit 0,002 Prozent der einfachen Entfernungskilometer zulässig. Davon raten wir ab, weil die tageweise Berechnung Bürokratie mit sich bringt. Einzelheiten zur Bewertung auf Seite 18 dieser Ausgabe.
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