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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Befristung eines Arbeitsvertrags

| Die beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis stellt einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer Aushilfskraft dar. |

 

Für das Landesarbeitsgericht Nürnberg ist es unerheblich, dass der Sachgrund der beabsichtigten Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis nicht ausdrücklich in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz als Grund genannt ist. Denn die Aufzählung ist nicht abschließend (Urteil vom 2.3.2011, Az: 2 Sa 307/09; Abruf-Nr. 111715).

 

PRAXISHINWEIS | Einen Arbeitsvertrag für eine Aushilfskraft finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) in „Online-Service/Downloads“ unter „Musterverträge“ - Stichwort: „Arbeitsrecht“.

Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 4 | ID 27424490