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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Erkrankung während des Urlaubs und Auswirkung auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers

| Erkrankt einer Ihrer Mitarbeiter im Urlaub, bedeutet das nicht automatisch, dass sein Urlaub verfällt. Das Bundesurlaubsgesetz regelt vielmehr genau, wie sich die Erkrankung auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Besonderheiten gibt es beim Abbau von Gleitzeit oder Überstunden. |

Keine Anrechnung der Krankheits- auf Urlaubstage

Krankheitstage während des Urlaubs schmälern den Jahresurlaub nicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 9 Bundesurlaubsgesetz [BUrlG]):

 

  • Der Mitarbeiter ist während des Urlaubs arbeitsunfähig. Wie bei der normalen Krankmeldung reicht also ein leichtes Unwohlsein nicht.