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25.09.2009 | Personalmanagement

Rückzahlung von Weihnachtsgeld bei Arbeitgeberkündigung

Ein Arbeitnehmer ist unangemessen benachteiligt, wenn er Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, weil sein Arbeitsverhältnis zum 31. März des Folgejahres aufgrund einer Arbeitgeberkündigung nicht mehr besteht. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Nach seiner Ansicht ist es nicht zulässig, eine formularmäßig vereinbarte Rückzahlungspflicht an jedes Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Es muss vielmehr nach dem Grund des Ausscheidens unterschieden werden. Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlung zu entgehen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die Ausgewogenheit aber nicht mehr gegeben. (Urteil vom 26.5.2009, Az: 6 Sa 1135/08) (Abruf-Nr. 092263)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 4 | ID 130289