19.12.2008 | Praxisfragen
Lösungen bei „aus der Pauschalierung wachsenden Direktversicherungen“
Scheiden bei pauschal versteuerten Direktversicherungen einzelne Mitarbeiter mit kleineren Versicherungsverträgen aus dem Unternehmen aus, kann das dazu führen, dass für die verbleibenden Direktversicherungen der Durchschnittsbetrag von 1.752 Euro überschritten wird. Genau mit diesem Problem wandte sich ein Leser an unsere Redaktion und bat um Lösungsvorschläge.
Exkurs: Pauschalversteuerte Direktversicherungen
Die altbekannte pauschal besteuerte Direktversicherung ist zwar ein Auslaufmodell, weil die Förderung des § 40b Einkommensteuergsetz (EStG) alter Fassung (a.F.) nur für Zusagen gilt, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt worden sind. Trotzdem gibt es aktuell noch viele Direktversicherungen, die nach § 40b EStG a.F. gefördert werden.
Die Vorteile dieser Variante der betrieblichen Altersversorgung liegen auf der Hand: So ist Vererbbarkeit gegeben, weil auch andere Personen als die üblicherweise in der betrieblichen Altersversorgung möglichen Versorgungsberechtigten (Ehepartner, Lebensgefährte und Kinder) für den Todesfall versorgungsberechtigt sein können. Ebenso ist eine - zumindest teilweise steuerfreie - Kapitalauszahlung möglich.
Pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsfreiheit
Die Beiträge werden bis zu 1.752 Euro bzw. 2.148 Euro jährlich mit 20 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer pauschal lohnversteuert. Die Beiträge gehören auch nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt).
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