04.01.2010 | Private Krankenversicherung
Impfung gegen Schweinegrippe: Ärzte dürfen keine gesonderte Rechnung stellen
von Dr. Jan Boetius, München
Auch Privatversicherte können sich gegen die Schweinegrippe impfen lassen. Ärzte dürfen dafür keine gesonderte Rechnung stellen. Die Gründe lesen Sie nachfolgend.
Warum keine Rechnungsstellung durch die Ärzte?
Wer sich nach reiflicher Überlegung für die Impfung gegen Schweinegrippe entscheidet, braucht hierfür nichts zu bezahlen. Die Bundesregierung hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Rechtsverordnung verpflichtet, sich an den Impfkosten zu beteiligen. Die private Krankenversicherung (PKV) hatte schon vorher von sich aus eine Finanzierungszusage entsprechend ihrem Versichertenanteil zugesagt. Damit hat jeder - ob gesetzlich oder privat versichert - denselben Anspruch auf kostenlose Impfung.
Für die Impfung gegen die Schweinegrippe gelten die allgemeinen Grundsätze zur Seuchenbekämpfung. Nur die von den Landesregierungen bestimmten Ärzte können den Impfstoff durch ausgewählte Apotheken beziehen. Der Impfstoff befindet sich in staatlichem Besitz und kann nicht wie andere Medikamente verordnet und frei erworben werden. Der mit der Impfung betraute Arzt wird gleichsam als Erfüllungsgehilfe des Staates in dessen Auftrag tätig, sodass insoweit auch kein privatrechtlicher Behandlungsvertrag mit dem Patienten zustande kommen kann.