26.02.2010 | Private Krankenversicherung
Kind muss bei Scheidung der Eltern nicht in GKV wechseln
Ein privat krankenversichertes Kind muss nach der Scheidung der Eltern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung der Eltern privat krankenversichert war. In einem solchen Fall gehört die private Krankenversicherung zum angemessenen Unterhalt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert bleibt. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss die Beitragszahlungen übernehmen. Er kann das Kind nicht auf die gesetzliche Familienversicherung verweisen, wenn der andere Elternteil in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt. (Urteil vom 19.1.2010, Az: 11 UF 620/09) (Abruf-Nr. 100367)
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 2 | ID 133802