28.06.2010 | Private Krankenversicherung
PKV bei ehemaligem Selbstständigen
Auch ehemalige Selbstständige sind nach Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn sie bereits während der Selbstständigkeit privat krankenversichert waren. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigt. Die Vorschrift, nach der abhängig Beschäftigte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erst nach drei Kalenderjahren versicherungsfrei werden können, gelte auch für Arbeitnehmer, die zuvor selbstständig waren und bereits privat krankenversichert sind. Auf die Höhe ihres Arbeitseinkommens als Selbstständige komme es nicht an (Urteil vom 12.02.2010, L 4 KR 1420/09; Abruf-Nr. 101290).
Wichtig: Das letzte Wort hat jetzt das Bundessozialgericht (Az: B 12 KR 6/10 R).