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01.07.2006 | Rechtsprechung von A bis Z

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.

Personenversicherung
Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Folgende Klausel in der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist wirksam (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 2.2.2006, Az: 12 U 243/05; Abruf-Nr.  060886 ):

Klausel

Wird uns die Arbeitsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf Versicherungsleistung erst nach dem Beginn des Monats der Mitteilung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei einem Beamten liegt, sofern keine Beamtenklausel vereinbart ist, Berufsunfähigkeit bereits vor, wenn er die in gesunden Tagen zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.5.2005, Az: 7 U 151/03; Abruf-Nr.  060906 ).

Wird in den Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Krankheitssymptomen gefragt, handelt derjenige Antragsteller arglistig, der trotz vielfältiger Behandlung seiner Rückenleiden lediglich eine ausgeheilte "Blockade" angibt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2005, Az: 5 U 31/05-4; Abruf-Nr.  061100 ).

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Folgende der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zu Grunde liegende Bedingung berechtigt den Versicherer nicht, die Leistungsanerkenntnis zu befristen. Denn diese Klausel ist unwirksam, soweit sie eine generelle zeitliche Befristung des Leistungsanerkenntnisses zulässt (OLG Köln, Urteil vom 22.6.2005, Az: 5 U 196/04; Abruf-Nr.  060656 ):

Klausel

Der Versicherer teilt dem VN schriftlich mit, ob, in welchem Umfang und für welche Dauer er den geltend gemachten Anspruch anerkennt.

Krankenversicherung