01.12.2003 | Rechtsschutzversicherung
Deckungsschutz für Klage eines Aktienerwerbers
§ 4 Absatz 1c der Allgemeinen Versicherungsbedingungen schließt nicht den Rechtsschutz für einen Prospekthaftungsanspruch aus § 45 Börsengesetz aus. Denn der Prospekthaftungsanspruch ist nicht dem Recht der Handelsgesellschaften zuzuordnen, sondern dem des Kapitalmarktrechts. Mit dieser Begründung gab der Bundesgerichtshof einem Aktienerwerber Recht. Die Vorschrift begründe die Haftung für ein Verhalten, das vor dem Erwerb liege - die Herausgabe eines unrichtigen Prospekts. (Urteil vom 21.5.2003, Az: IV ZR 327/02; Abruf-Nr. 031194 )
Quelle: Ausgabe 12 / 2003 | Seite 5 | ID 97087