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01.08.2004 | Rechtsschutzversicherung

Falsch angegebene Wohnfläche und Baurisikoklausel

Immer wieder streitig ist, ob die Rechtsschutzversicherung bei Baustreitigkeiten eintreten muss. Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen Fall entschieden. Tenor: Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen unzutreffend angegebener Wohnfläche aus einem Immobilienkaufvertrag mit Ausbauverpflichtung unterfällt dem Risikoausschluss des §  4 Absatz 1k ARB 75 (Baurisikoklausel). Dies gilt selbst, wenn die zugesagte Wohnfläche bautechnisch von Anfang an nicht erzielbar war. Begründung des OLG: Die Wohnung sei noch nicht hergestellt gewesen, so dass es sich gerade nicht um ein Erwerbsrisiko gehandelt hätte. Folge: Kein Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer. (Urteil vom 5.2.2004, Az: 12 U 110/03; Abruf-Nr.  041385 )

Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 1 | ID 97199