01.06.2004 | Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz für eine Schadenersatzklage
Eine Vermögensanlage in Renten, Genussscheinen, Aktien oder entsprechenden Fonds ist kein Spekulationsgeschäft im Sinne von § 3 Absatz 2f Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) 94. Folglich ist der Rechtsschutz des Anlegers nicht ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem rechtskräftigen Urteil.
Die Anlegerin verlangte Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung, der die ARB 94 zu Grunde lagen. Sie wollte Schadenersatz aus einem Vermögensverwaltungsvertrag geltend machen. Der Rechtsschutzversicherer hielt den Vermögensverwaltungsvertrag für ein Spekulationsgeschäft, für das kein Versicherungsschutz bestehe. Damit kam er vor dem OLG nicht durch.
Beachten Sie: Der Risikoausschluss für "Spekulationsgeschäfte" ist nach wie vor aktuell. Er befindet sich auch in den ARB 2000. (Urteil vom 20.11.2003, Az: 12 U 77/03; Abruf-Nr. 041045 )