10.01.2008 | Rentenbesteuerung
Die Besteuerung von Rentenleistungen
Bis einschließlich 2004 war die Besteuerung der Altersbezüge recht überschaubar. Beamtenpensionen oder Pensionen aus Pensionszusagen für Arbeitnehmer wurden – abgesehen vom Versorgungsfreibetrag – als Versorgungsbezüge im Wesentlichen voll besteuert (§ 19 Einkommensteuergesetz [EStG]). Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Direktversicherungen oder aus privaten Rentenversicherungen mussten nur in Höhe ihres Ertragsanteils der Einkommensteuer unterworfen werden. Dieser war je nach Alter bei Rentenbeginn relativ niedrig.
Seit 2005 ist es damit vorbei, weil die Besteuerung von der Art der Bezüge abhängt.
Überblick über die Besteuerung
| Versorgungs- bezüge | Schicht 1 | Schicht 2 | Schicht 3 |
Gesetzliche Grundlage | § 19 Absatz 2 EStG | § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) EStG | § 22 Nummer 5 EStG | § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) EStG |
Altersbezüge |
| Renten aus:
| Renten aus:
| Renten aus:
|
Besteuerung | Volle Besteuerung | Volle Besteuerung ab 2040; bis dahin stufen-weiser Anstieg mit lebenslangem Freibetrag in Höhe des steuerfreien Anteils. | Volle Besteuerung ab Rentenbeginn | Besteuerungs-grundlage ist der Ertragsanteil |
Ein Beispiel verdeutlicht die unterschiedliche Besteuerung:
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