01.08.2006 | Rentenversicherung
Beitragsrückvergütung gehört nicht zur Insolvenzmasse
Kündigt der Insolvenzverwalter einen Rentenversicherungsvertrag, in dem der Ehefrau ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf den Erlebensfall eingeräumt wird, so steht ihr der Rückkaufswert zu. Das Recht auf den Rückkaufswert erwirbt die Ehefrau sofort - nicht erst mit Eintritt des vertraglich eingeräumten Versicherungsfalls mit Erreichen des 60. Lebensjahrs. (Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.2.2006, Az: 6 U 139/05; Abruf-Nr. 060919 )
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 97573